Gemeinsame Erklärung der LAGfAD und CBF Hessen zu den aktuellen Entwicklungen in der Eingliederungshilfe in Hessen
Betreff: Überarbeitung des RV3/Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der erste Versuch, die Forderungen des BTHG in hessische Rahmenverträge umzusetzen, ist offensichtlich gescheitert. Und auch der Versuch, die Fehler des Systems über einen Zukunftssicherungsbeitrag abzufedern, ist nicht gelungen. Jetzt soll das System bis Ende 2027 überarbeitet und zukunftsfest gemacht werden.
Wir fordern, dass in diesem Prozess diesmal sowohl die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen als auch die Interessenvertretungen der freien ambulanten Dienste mit einbezogen werden und diesmal die Gelegenheit bekommen, die zukünftigen Inhalte des Systems maßgeblich mitzugestalten – und nicht nur punktuell gehört und in entscheidenden Momenten sogar ausgeschlossen werden. Da der kontinuierliche Auf- und Ausbau ambulanter Strukturen im Sinne der UN-BRK und des BTHG die Grundlage sein müssen, sollten die Vertretungen der ambulanten Dienste an allen Arbeitsformaten konsequent beteiligt werden. Die ursprüngliche Idee, Leistungserbringer aus der Praxis diesmal über die regelhafte Teilnahme der drei LAGs (Wohnen, WfbM und Ambulante Dienste) an Unterarbeitsgruppen zu beteiligen, wurde aber offensichtlich wieder verworfen. Wir fordern hierfür einen angemessenen Ersatz. Es muss Zeit und Raum für die Auseinandersetzung mit allen, insbesondere den ambulanten, Interessen und Bedarfen geben, um den obengenannten Grundlagen gerecht werden zu können.
Deutschland - und damit auch Hessen -hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 dazu verpflichtet, diese umzusetzen. Dies beinhaltet u. a. im Bereich Wohnen den Abbau besonderer Wohnformen (früher stationär) sowie den flächendeckenden Aufbau ambulanter Strukturen. Der Versuch, ein gemeinsames System für beide Bereiche zu installieren ist vor allem daran gescheitert, dass man dieses neue System nicht konsequent zukunftsorientiert am ambulanten System ausgerichtet, sondern versucht hat, zentrale Elemente des stationären Systems in die neue Finanzierungssystematik „hinüberzuretten“. Dies hat sowohl zu Verwerfungen im stationären Bereich als auch zu ungewollten Kollateralschäden im ambulanten Bereich geführt, indem dort Angebote eingeschränkt, qualitativ abgesenkt oder sogar abgebaut werden mussten. Dies ist weder im Sinne der UN-BRK noch im Interesse der leistungsberechtigten Personen.
Wir fordern daher entweder eine konsequente Neuausrichtung des zu erarbeitenden Systems an der ambulanten Systematik oder eine zumindest vorübergehende Trennung so lange, bis das stationäre System für eine gemeinsame Systematik vorbereitet worden ist. Für die leistungsberechtigte Person muss in beiden Systemen grundsätzlich ein individueller Bedarf ermittelt und dieser Bedarf im bewilligten Umfang erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden können.
Wir fordern daher die Nachvollziehbarkeit bzgl. der Bewilligung und Erbringung von Leistungen für die leistungsberechtigten Personen – von der Bedarfsermittlung bis hin zum Nachweis für erbrachte Leistungen. Im ambulanten Bereich ist dies seit vielen Jahren selbstverständlich. Es ist inakzeptabel, dass Träger besonderer Wohnformen sich nicht dazu in der Lage sehen, erbrachte Leistungen personenbezogen zu dokumentieren, weil sie diese im Wohngruppenkontext nicht personenbezogen zuordnen könnten. Im Evaluationsgespräch mit der leistungsberechtigten Person (und gegenüber dem Kostenträger) dann aber trotzdem erklären können, die Leistung wie bewilligt personenbezogen erbracht zu haben. Die leistungsberechtigte Person muss für ihre Planungen einen Überblick haben, wie viele der bewilligten Leistungen bereits erbracht wurden und wie viele ihr noch zur Verfügung stehen. Um das realisieren zu können, fordern wir für die besonderen Wohnformen daher mindestens eine Trennung bzgl. der Erbringung von personenzentrierten Leistungen und von im Wohngruppenkontext erbrachten Leistungen.
Für den ambulanten Bereich fordern wir die konsequente Umsetzung der Personenzentrierung und Rückkehr zu einer einfachen und praktikablen Finanzierungssystematik anstelle der aktuellen Praxis mit prozentualen Aufschlägen von 14,05 bzw. 13,42 Prozent auf nur fast alle FLS sowie pauschalen Zuschlägen von 3 Minuten, 10 Minuten und 3% auf die ermittelten individuellen Bedarfe. Allein diese Maßnahmen würden einen erheblichen Bürokratieabbau auf beiden Seiten (Leistungserbringer und Kostenträger) bedeuten, der doch seit langem gefordert wird.
Als zentrale Forderung und abschließend fordern wir für Hessen die Erarbeitung eines Aktionsplans zur konsequenten Umsetzung der UN-BRK, der den stufenweisen Abbau stationärer Strukturen beinhaltet. Dieser muss konkrete Strategien enthalten und mit einer langfristig ausgerichteten Zeitschiene hinterlegt sein.
Sabine Eickmann (für den CBF Hessen e.V.)
Michael Schimanski (für die LAGfAD e.V.)
Fabian Lerbs
Am Erlengraben 12a
35037 Marburg
Tel.: 0176 2146 1844