Stellungnahme zum finalen Verhandlungsergebnis des Zukunftssicherungsbeitrags

3.11.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir erläutern, aus welchen Gründen die LAGfAD – entgegen ihrer ursprünglichen Absicht – dem finalen Entwurf des Zukunftssicherungsbeitrags nicht zustimmen kann.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation alle Träger vor große Herausforderungen stellt. Obwohl wir als rein ambulante Dienste die stark gestiegenen Kosten nicht selbst verursacht haben, da wir ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen abrechnen, wären wir bei einem geeigneten Vorschlag bereit gewesen, unseren solidarischen Beitrag zu leisten. Damit wollten wir ein deutliches Zeichen gemeinsamer Verantwortung setzen und gegenüber dem Landeswohlfahrtsverband Gesprächs- und Lösungsbereitschaft signalisieren.

Die zusätzlich vorgesehene Kürzung im Rahmen der sogenannten Entbürokratisierung betrifft uns jedoch überproportional und überschreitet unsere finanziellen Spielräume deutlich. Die geplanten Maßnahmen des Zukunftssicherungsbeitrags wirken sich auf rein ambulante Träger, die ausschließlich erbrachte Leistungen abrechnen können, grundlegend anders aus als auf stationäre Einrichtungen:

Verschiebung der Entgeltanpassung:

Für rein ambulante Dienste, die Tariferhöhungen ab der ersten Stunde umsetzen müssen, entsteht durch die zeitlich verschobene Refinanzierung ein unmittelbares und wachsendes Defizit. Dies tritt ab der ersten Fachleistungsstunde ein.

Stufenweise Umsetzung der KGSt-Empfehlungen:

Diese Maßnahme entfaltet bei rein ambulanten Diensten eine andere Wirkung, da Fachleistungsstunden nur dann erbracht und abgerechnet werden können, wenn krankheitsbedingte Ausfälle durch zusätzliches Personal kompensiert werden. Rein ambulante Dienste verfügen über diese zusätzlichen Personalkapazitäten bereits – sie müssen sie nicht erst noch aufbauen.

„Entbürokratisierung“ als Kürzungsinstrument:

Eine tatsächliche Entlastung entsteht hier nicht, da rein ambulante Dienste weiterhin jede erbrachte Leistung hinsichtlich Zeitpunkt, Dauer, Inhalt und ausführender Fachkraft dokumentieren müssen (hinsichtlich der Abrechnung aber auch bei der Erfassung der Arbeitszeit). Die Ablösung der Spitzabrechnung gemäß Rahmenvertrag und das Aussetzen von JaDoLe stehen hinsichtlich der Entlastungswirkung in keinem Verhältnis zu der Höhe der vorgesehenen Kürzung, weshalb eine solche Kürzung sachlich nicht gerechtfertigt wäre.

Aus diesen Gründen bitten wir nachdrücklich, zumindest für rein ambulante Dienste, auf die zusätzliche Kürzung im Rahmen der sogenannten Entbürokratisierung zu verzichten, um den Zukunftssicherungsbeitrag auch für die LAGfAD-Dienste zustimmungsfähig zu gestalten.

Darüber hinaus möchten wir daran erinnern, dass sich Deutschland bereits 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur konsequenten Umsetzung von Inklusion verpflichtet hat. Dazu gehört insbesondere der flächendeckende Auf- und Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen. Die derzeitige Gleichbehandlung ambulanter und stationärer Strukturen führt jedoch in der Praxis zu einer Benachteiligung der ambulanten Angebotsform und steht damit im Widerspruch zu den Zielen der UN-BRK. Wir halten es daher für dringend erforderlich, die ambulante von der stationären Systematik zu trennen und differenzierte Regelungen zu entwickeln, die den jeweiligen Rahmenbedingungen gerecht werden und Anreize für einen Ausbau ambulanter Strukturen setzen.

Aus diesem Grund möchten wir erneut betonen, dass wir gerne bereit sind, uns aktiv an der Überarbeitung des RV3 sowie an der gemeinsamen Entwicklung eines zukunftsfähigen, tragfähigen Systems zu beteiligen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl wirtschaftliche Stabilität als auch die Qualität und Kontinuität der Leistungen für die Leistungsberechtigten sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schimanski für den Vorstand der LAGfAD e.V.

Kontakt

Fabian Lerbs

Am Erlengraben 12a
35037 Marburg

Tel.: 0176 2146 1844

© LAGfAD e.V. 2025